Zahnmedizinische Garantie

100% Patientenzufriedenheit und Qualitätsversprechen!

100% Patientenzufriedenheit und Qualitätsversprechen!

Wir glauben an unsere hohen Qualitätsstandards und lassen unsere Patienten auch nach dem Abschluss der Behandlung nicht im Stich!

Wir übernehmen gemäß unseren Garantiebedingungen alle entstehenden Kosten für die notwendige Reparatur oder Neuanfertigung des Zahnersatzes, einschließlich Reisekosten bis 200€ und Ihre Unterkunft, für die Dauer Ihrer Behandlung, in unserem Partnerhotel.

Dauer der Garantie für die einzelnen Behandlungen:

  • » Implantatbehandlung der Marke Straumann: Lebenslange Herstellergarantie
  • » Implantatbehandlung der Marke Alfa Gate: 10 Jahre Herstellergarantie
  • » E.Max und Zirkonium Zahnkronen und Zahnbrücken: 5 Jahre (außer Provisorien)
  • » Laminate Veneer: 5 Jahre (außer Provisorien)
  • » Inlays/Onlays: 3 Jahre (außer Provisorien)
  • » Füllungen: 1 Jahr
  • » Zahnaufhellung: 1 Jahr

Dental Guarantee:

Die Garantie für die zahnärztlichen Behandlungen, die von der Zahnklinik MYRA zur Verfügung gestellt werden, werden bestätigt. Im Falle von Zahn-Kronen / Laminate Veneers ist diese Garantie für einen Zeitraum von 5 Jahren, ab dem Abschluss der Zahnbehandlung. Im Falle der Notwendigkeit einer Korrektur- oder Abhilfemaßnahme wird dies in der Klinik kostenlos zur Verfügung gestellt. Es ist ein Zustand der Garantie, dass jährliche Check-ups der zahnärztlichen Behandlung von einem qualifizierten Zahnarzt durchgeführt werden, mit der Anwendung eines Panorama Röntgens (wenn die Notwendigkeit entsteht, muss eine Kopie davon der Zahnklink MYRA zur Verfügung gestellt werden). Jede zahnärztliche Behandlung, ohne die Kenntnis oder ausdrückliche Zustimmung der Zahnklinik MYRA oder seiner Bevollmächtigten, die die Integrität der zahnärztlichen Behandlung in unserer Klinik durch einer anderen Zahnklinik stört oder beeinträchtigen kann, wird jegliche Garantie überlassen.

Die Garantieleistungen entfallen oder werden unter folgenden Umständen eingeschränkt:

  • » Vernachlässigter Mundhygiene
  • » Nichtbefolgung ärztlicher Anweisungen (Totalprothese nicht zu tragen beim Schlafen)
  • » natürliche Zahnabnutzung (Abbau von Zähnen) und Zahnfleischrückgang
  • » Natürlicher Abbau vom Zahnhalteapparat (Kieferknochenschwund)
  • » Unbehandelte Kiefergelenk-Dysfunktion (Kiefergelenksyndrom)
  • » Grösserer Gewichtsabnahme oder Gewichtzunahme in kurzer Zeit
  • » Unfallbedinge Schädigung wie fallen lassen der Zahnprothese oder Implantatprothese etc.
  • » Unsachgemässe Behandlung von Zahnersatz (Zahnschiene bei Zähneknirschen)
  • » Nichteinhaltung der notwendigen Kontrolltermine
  • » Behandlung durch fremde Zahnärzte
  • » Vorliegen einer Allgemeinerkrankung, die ungünstige Auswirkungen haben

Von Garantieleistungen ausgeschlossen sind:

  • » Provisorien in der Zahnmedizin (Immediatprothese als provisorische Sofortprothese)
  • » Materialunverträglichkeit oder eine entstehend Metallallergie
  • » Prothesenreinigung mit Alkohol, Scheuermittel, Geschirrspülmittel etc.
  • » Behandlungen von Entzündungen jeder Art sowie unerwartete Wurzelbehandlungen nach Kronen oder Brückenbehandlung (Zahnpräparationstrauma, das eine spätere Wurzelbehandlung voraussetzt).
  • » Behandlungsleistungen ohne vorherige Absprache mit der Zahnklinik.
  • » Nachbehandlungen wie die Entfernung einer Naht nach der Operation oder die Unterfütterung einer Prothese zum besseren Halt der Zahnprothese wegen Kieferschwund oder Rückgang vom Geschwulst gehört nicht zur Garantieleistung.